Informationen zu Beiträgen, zur Fälligkeit und zur Zahlweise


Beitrags- und Fälligkeitsinformationen

  • Der Beitrag wird erstmalig im auf den Aufnahmemonat folgenden Kalendermonat für das verbleibende Kalenderjahr fällig; dann jeweils jährlich im Voraus im Januar für das volle Kalenderjahr.
  • Eine Änderung der Beitragshöhe ist jährlich bis zum 15.12. mit Wirksamkeit zum 01.01. des darauffolgenden Jahres auf schriftlichen Antrag beim Vorstand möglich.
  • Eine Rückzahlung der Beiträge bei Austritten im laufenden Kalenderjahr ist nicht möglich.

Informationen zur Zahlweise

  • Sie haben die Möglichkeit, Ihren Mitgliedsbeitrag nach Erhalt der Rechnung zu überweisen oder per SEPA-Lastschriftverfahren einziehen zu lassen.
  • Bei Auswahl des SEPA-Lastschriftverfahrens erhalten Sie vom Bürgerforum Nordhorn e.V. ein gesondertes SEPA-Lastschriftmandat, welches Sie ausfüllen und eigenhändig unterschreiben müssen.
  • Das ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat können Sie dann persönlich, per Post oder auf elektronischem Wege (E-Mail oder Foto) an das Bürgerforum Nordhorn e. V. zurückgeben.